Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yogaschule Samadhi

1. Leistungen, Hausordung

Mit fristgemäßer Zahlung der Teilnahmegebühr, gemäß 2. dieser Vereinbarung, erwirbt der Teilnehmer das Recht zur Nutzung der im Internet unter www.yoga-meppen.de dargestellten Kurse nach vorheriger Anmeldung. Die Kurse können als Präsenzunterricht in der Yogaschule, als Outdoor Kurs im Freien oder als Online Kurs z.B. per YouTube oder Zoom stattfinden. Für die Nutzung besonders gekennzeichneter Bereiche oder Sonderleistungen können zusätzliche Kosten erhoben werden. Ist ein Kurs bereits mit der maximal möglichen Teilnehmerzahl ausgebucht, hat der Teilnehmer kein Anspruch auf Erstattung eines Teils oder der gesamten Teilnahmegebühr. Die näheren Einzelheiten regelt die Hausordnung. Die Yogaschule Samadhi behält sich Änderungen der Hausordnung auch ohne Zustimmung der Teilnehmer vor, soweit dadurch nicht der Wesensgehalt dieses Vertrages berührt wird und diese die Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Die Yogaschule Samadhi ist berechtigt pro Jahr 6 Wochen Betriebsferien durchzuführen um im Sinne der Qualitätssicherung des Yoga Unterrichts eine regelmäßige Fortbildung der Yogalehrer zu gewährleisten. Eine anteilige Beitragserstattung für die Zeit der Betriebsferien erfolgt nicht. Die Rechte aus der Teilnahmevereinbarung sind nicht übertragbar. Die Teilnahme an den Yogakursen jederzeit zum Ende eines Monats schriftlich beendet werden, gleichzeitig erlischt damit auch der Bankeinzug für den Beitrag. Maßgebend ist der Zugang der Kündigungserklärung.


  1. Teilnahmegebühr, Zahlungen

Die Teilnahmegebühr ist jeweils im Voraus am ersten Werktag eines jeden Monats fällig. Gerät der Teilnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen durch eigenes Verschulden in Zahlungsrückstand, so ist die Yogaschule Samadhi berechtigt, den Beitrag für die Restlaufzeit des Vertrages mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen. Die auf der Vorderseite eingetragene Teilnahmegebühr gilt bei Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung und monatlicher Abbuchung für die gesamte Laufzeit.

  1. Haftung

Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des Teilnehmers, insbesondere von Kleidung, Wertgegenständen und Geld wird die Haftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Yogaschule Samadhi haftet nicht für vom Teilnehmer ausschließlich selbst verschuldete Unfälle. Für gesundheitliche Schäden durch unsachgemäße Nutzung der Yoga Hilfsmittel oder unsachgemäßes Verhalten wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Den Anweisungen der jeweiligen Kursleitung ist in jedem Fall Folge zu leisten. Schäden, die der Teilnehmer an der Yogaschule Samadhi verursacht, sind vom Teilnehmer zu ersetzen. Bei Ausfall des Kursbetriebes aus Gründen, die die Yogaschule Samadhi nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadenersatz oder Erstattung anteiligen Beiträgen.

Eine Haftung für Schäden, die der Teilnehmer anderen Kursteilnehmern oder Dritten zufügt, ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Inhaber der Yogaschule Samadhi als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges handeln vorliegt.

In allen Fällen, in denen die Yogaschule Samadhi abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen – auch aus unerlaubter Handlung – zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet sie nur so weit, wie ihr oder ihren Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für die Teilnahme am Yoga Unterricht verlangt die Yogaschule Samadhi, bei folgenden Gegenanzeigen mit allem Nachdruck, vor Aufnahme des Yoga Unterrichts einen Arzt oder Spezialisten aufzusuchen: Schwangerschaft, Thrombose, Herz- und/ oder Arterienprobleme, frische Wunden (beispielsweise als Folge einer Operation), Prothesen, Diabetes, Epilepsie, Entzündungen, akute Migräne, Herzschrittmacher, Tumore, künstliche Implantate (wie insbesondere künstliche Gelenke, Schrauben, Stifte, Platten, empfängnisverhütende Intrauterinpessare oder Spiralen, etc.) und bei ähnlichen bzw. vergleichbaren Krankheiten oder Krankheitssymptomen.

  1. Kündigung

Möchte ein Yoga Kunde seinen Vertrag kündigen dann hat dieses in Schriftform zu geschehen mit einer 4wöchigen Kündigungsfrist.

Die Yogaschule Samadhi ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung insbesondere berechtigt: bei Verstoß gegen die Hausordnung trotz vorheriger Abmahnung und bei Zahlungsverzug von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Beiträgen  oder von einer Gesamtsumme, die zwei Monatsbeiträgen entspricht.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Eingang der Kündigung bei der Yogaschule Samadhi. Wird die Kündigung aus Gründen erklärt, die der Teilnehmer zu vertreten hat, so behält die Yogaschule Samadhi den Beitragsanspruch für den Kündigungsmonat.

  1. Datenschutz, Gerichtsstand, Nichtigkeitsklausel

Die Yogaschule Samadhi ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Teilnehmers gemäß §§ 20, 28 BDSG zur Abwicklung des Vertrages zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Vertragsrelevante Änderungen wie Anschrift, Name, Bankverbindung usw. sind vom Teilnehmer der Yogaschule Samadhi unverzüglich mitzuteilen. Für die Teilnahmevereinbarung gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Yogaschule Samadhi in Meppen. Sollten einzelne Bestimmungen der sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung, die der am nächsten kommt, die die Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.